vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Einstufungsprüfung an Berufsschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.9.1976

Zweck der Einstufungsprüfung

§ 2

Die Einstufungsprüfung dient der Feststellung, ob die Vorbildung des Aufnahmsbewerbers für die angestrebte Schulstufe ausreicht.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)