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Artikel 8 Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.1961

Zum Inkraftreten vgl. Art. 15

Artikel 8

Der Rat

Funktionen

Die Funktionen des Rates sind:

  1. a) Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung;
  2. b) Ausübung jener anderen Funktionen, die ihm von der Versammlung übertragen werden;
  3. c) Aufstellung eines Budgetentwurfes auf Vorschlag des Direktors und Vorlage desselben an die Versammlung;
  4. d) Überprüfung und Genehmigung des vom Direktor vorgelegten Arbeitsplanes.

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2021

Gesetzesnummer

10009258

Dokumentnummer

NOR12118352

alte Dokumentnummer

N7196133725L

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