Zum Inkraftreten vgl. Art. 15
Artikel 8
Der Rat
Funktionen
Die Funktionen des Rates sind:
- a) Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung;
- b) Ausübung jener anderen Funktionen, die ihm von der Versammlung übertragen werden;
- c) Aufstellung eines Budgetentwurfes auf Vorschlag des Direktors und Vorlage desselben an die Versammlung;
- d) Überprüfung und Genehmigung des vom Direktor vorgelegten Arbeitsplanes.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021
Gesetzesnummer
10009258
Dokumentnummer
NOR12118352
alte Dokumentnummer
N7196133725L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)