Zum Inkraftreten vgl. Art. 15
Artikel 13
Revision
Abänderungen der vorliegenden Satzungen sind von der Generalversammlung mit Einstimmigkeit der anwesenden abstimmenden Mitglieder zu beschließen.
Abänderungsvorschläge sind allen Mitgliedern und der UNESCO sechs Monate vor der Tagung der Generalversammlung, auf deren Tagesordnung sie gesetzt werden sollen, bekanntzugeben. Vorschläge für Abänderungen dieser Abänderungen sind drei Monate vor der Tagung der Generalversammlung bekanntzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021
Gesetzesnummer
10009258
Dokumentnummer
NOR12118357
alte Dokumentnummer
N7196133730L
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