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Art. 5 § 28 Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.4.1959

§ 28

Das Reifezeugnis der Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache gibt die gleichen Berechtigungen, insbesondere auch hinsichtlich der Zulassung zum Hochschulstudium, wie das Reifezeugnis einer gleichartigen österreichischen Bundesmittelschule mit deutscher Unterrichtssprache.

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