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Artikel 7 Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.7.1964

Artikel 7

In die Anlage X zu diesem Abkommen sind die im Artikel 9 Absätze 2 bis 4 und Artikel 10 Absätze 1 und 2 niedergelegten Arbeitsvertragsbedingungen aufgenommen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019

Gesetzesnummer

10008198

Dokumentnummer

NOR40082140

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