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§ 5 Waffenbücherverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1999

Inkrafttreten, Übergangsbestimmung

§ 5

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Die bisher in Karteiform geführten Waffenbücher sind spätestens bis 1. Jänner 2000 auf Führung in Buchform oder auf automationsunterstützte Führung umzustellen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)