Zusatzprüfung
§ 12.
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Hohlglasveredler - Gravur oder im Lehrberuf Hohlglasveredler - Kugeln kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Hohlglasveredler - Glasmalerei abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für die Zusatzprüfung gilt § 6 sinngemäß.
Zuletzt aktualisiert am
15.07.2026
Gesetzesnummer
10007863
Dokumentnummer
NOR12088475
alte Dokumentnummer
N5199710086U
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