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Artikel 1 Internationale Energie-Agentur - Fortgeschrittene Wärmepumpen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.1982

Artikel 1

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 1981

  1. 1. den Abschluß des vorstehenden Staatsvertrages samt Anhang verfassungsmäßig genehmigt;
  2. 2. folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag vom Bundeskanzler dadurch kundzumachen, daß dieser Vertrag für die Dauer seiner Geltung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundeskanzleramt, Sektion IV, während der Amtsstunden aufgelegt wird.

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