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Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)
Kurztitel
Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 314/1937
Inkrafttretensdatum
27.08.1937
Langtitel
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
StF: BGBl. Nr. 314/1937
Sonstige Textteile
Nachdem das am 22. August 1936 in Berlin unterfertigte Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 29. Juli 1937.
Ratifikationstext
Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu diesem Abkommen hat am 27. August 1937 in Wien stattgefunden.
Dieses Abkommen, dessen materielle Bestimmungen durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 292/1936 vorläufig für zwölf Monate in Kraft gesetzt worden sind, ist daher gemäß seinem Artikel 11 an diesem Tage in Kraft getreten.
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