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Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.8.1937

§ 0

Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)

Kurztitel

Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 314/1937

Inkrafttretensdatum

27.08.1937

Langtitel

Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)

StF: BGBl. Nr. 314/1937

Sonstige Textteile

Nachdem das am 22. August 1936 in Berlin unterfertigte Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 29. Juli 1937.

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu diesem Abkommen hat am 27. August 1937 in Wien stattgefunden.

Dieses Abkommen, dessen materielle Bestimmungen durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 292/1936 vorläufig für zwölf Monate in Kraft gesetzt worden sind, ist daher gemäß seinem Artikel 11 an diesem Tage in Kraft getreten.

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