vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 18 Handelsvertrag (China)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.9.1926

Artikel 18

Artikel XVIII. Es besteht Einverständnis, daß der gegenwärtige Vertrag in keiner Weise die Bestimmungen irgendeines Teiles des Vertrages von Saint-Germain-en-Laye berühren soll und daß dessen Bestimmungen, welche die die beiden Teile betreffenden Fragen regeln, in Kraft bleiben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)