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Anlage B. Wirtschaftsabkommen - 2. Zusatzvertrag (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.7.1926

Anlage B.

Zölle bei der Einfuhr nach Österreich.

Nummer des österreichischen Zolltarifs

Benennung der Gegenstände

Zollsatz für 100 kg Kronen

aus 88

Schaumwein deutscher Erzeugung

150,-

aus 98 a

1. Allgäuer Stangenkäse und Limburger Käse in Ziegeln

20,-

 

2. andere Weichkäse

30,-

 

Anmerkung:

 
 

Käse nach Art des Emmentaler und Greyerzer Käses in mühlsteinförmigen Laiben sowie Schachtel- und Blockkäse aus diesen Käsearten werden zu den jeweils für die genannten schweizerischen Käsearten geltenden Zollsätze verzollt.

 

aus 107 b

1. Heringe, mariniert, auch Bratheringe und Rollmops in Essig, luftdicht verschlossen

40,-

 

2. Heringe in Gelee, luftdicht verschlossen

60,-

aus 107 g

Würstchen (Frankfurter, Halberstädter, Regensburger u. dgl.) in Salzlake, luftdicht verschlossen

50,-

aus 145

Möbelstoffe, auch florartig gewebt, aus Spinnstoffen der Tarifklasse XIX

310,-

aus 189 b

Gewehrpropfen

160,-

aus 250 b

Wunschkarten aller Art

40,-

aus 250 c

Kalender:

 
 
  1. 1. einfarbig bedruckt

40,-

 
  1. 2. mehrfarbig bedruckt oder mit bildlicher Ausstattung

80,-

 

Kunstfarbendrucke

80,-

aus 286

Täschnerwaren aus Leder, Wachstuch oder Zeugstoffen; Koffer und Kassetten aus Hartpappe oder Fiber:

 
 
  1. a) mit Bügeln oder Beschlägen aus Eisen (mit Ausnahme des oxydierten, vernickelten oder mit anderen unedlen Metallen überzogenen), auch in Verbindung mit feinen Stoffen

90,-

 
  1. b) mit Bügeln oder Beschlägen aus anderen als den unter a und d genannten unedlen Metallen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
 
 
  1. 1. aus Hartpappe oder Fiber

140,-

 
  1. 2. andere

215,-

 
  1. c) Täschnerwaren aus Leder im Stückgewicht unter 1 kg mit Ausnahme der unter d genannten

300,-

 
  1. d) mit vergoldeten oder versilberten Bügeln oder Beschlägen sowie alle in Verbindung mit anderen feinsten Stoffen

300,-

aus 299

Holzleisten (für Möbel, Rahmen u. dgl.):

 
 

aus c) eingelegt, bronziert, versilbert, vergoldet, fein bemalt; ferner alle mit handgeschnitzten Verzierungen

70,-

aus 423

Kleine Gebrauchsgegenstände aus unedlen Metallen und Metallegierungen:

 
 

Ösen, Schnallen und Hafteln, lackiert

100,-

aus 411 c

Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte:

 
 

aus Eisen im Stückgewicht

 
 
  1. 1. von 10.000 kg oder mehr:
 
 

Holzbearbeitungsmaschinen

22,-

 
  1. 2. unter 10.000 kg bis 1000 kg:
 
 

Holzbearbeitungsmaschinen:

 
 

) unter 10.000 kg bis 2000 kg

25,-

 

) unter 2000 kg bis 1000 kg

28,-

 

Pumpen und Spritzen

30,-

 
  1. 3. unter 1000 kg bis 200 kg:
 
 

Holzbearbeitungsmaschinen

33,-

 

Pumpen und Spritzen

40,-

 
  1. 4. unter 200 kg:
 
 

Holzbearbeitungsmaschinen

35,-

 

Pumpen und Spritzen unter 200 kg bis 100 kg

42,-

 

Kältemaschinen

42,-

443

Ruhende Transformatoren im Stückgewicht:

 
 
  1. a) von 3000 kg oder mehr

45,-

 
  1. b) unter 3000 kg bis 500 kg

65,-

 
  1. c) unter 500 kg bis 25 kg

90,-

 
  1. d) unter 25 kg

120,-

aus 446

Elektrizitätsmeß-, -zähl- und -registrierapparate, auch mit Zeituhren oder auf Schalttafeln befestigt:

 
 

Elektrizitätsregistrierapparate

150,-

aus 448

Nicht besonders benannte elektrische Apparate und Vorrichtungen u. s. w. im Stückgewicht:

 
 
  1. a) von 250 kg oder mehr:
 
 

Schaltapparate

65,-

aus 452

Elektrische Kohlen:

 
 
  1. b) Elektroden
 
 

Anmerkung:

 
 

Kohlenelektroden für die Aluminiumerzeugung auf Erlaubnisschein

frei

aus 447 b

Taschnerwaren aus Leder mit geringfügigen Zutaten von Edelmetallen

für 1 kg 4,-

zu 493

Anmerkung:

 
 

Unter Schwarzwälder Uhren werden alle Hängeuhren mit Pendelgang und Gewichts- oder Federzug verstanden, bei welchen die zum Uhrwerk gehörigen Uhrfurnituren (abgesehen von Glocken und Ketten für Uhrgewichte) in hölzerne Gestelle mit hölzernen Rücken- und Seitenwänden eingesetzt sind.

für 100 kg

534

Lacke und Lackfirnisse mit oder ohne Farbe

80,-

aus 548

Spielwaren und Christbaumschmuck sowie Teile davon:

 
 
  1. b) aus Glas, ausgenommen Glasgespinst (Glaswolle), auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
 
 

Christbaumschmuck

24,-

 
  1. d) aus Eisen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
 
 

Blechspielwaren

55,-

Zusatzbestimmungen.

Nummer des österreichischen Zolltarifs

Benennung der Gegenstände

Zollsatz für 100 kg Kronen

 

Bei den nachbenannten Nummern des österreichischen Zolltarifs werden österreichischerseits für deutsche Waren keine höheren Zollsätze als die nachangeführten zur Einhebung gelangen:

 

aus 153

Wirk- und Strickwaren:

 

aus b)

Strümpfe und Socken im Gewicht für das Dutzend Paare:

 

2.

unter 1 kg:

 
 

aus gezwirntem oder merzerisiertem Garn

350,-

 

andere

250,-

c)

Handschuhe

280,-

aus 170

Fußteppiche aus Flachs, Hanf, Jute, Kokosfaser oder anderen nicht besonders benannten pflanzlichen Spinnstoffen, auch gebleicht, gefärbt, bedruckt:

 

aus a)

nicht florartig gewebt:

 
 

Fußteppiche aus Kokosfasern

45,-

aus 180

Wollene Webwaren, nicht besonders benannte:

 
 

Wollgewebe mit einfacher Baumwollkette (nicht gezwirnt) mit Wolle- oder Kunstwolleschuß (ausgenommen Abfalldecken) im Gewicht:

 
 
  1. a) von 700 g oder mehr auf 1 m2

100,-

 
  1. b) unter 700 bis 450 g auf 1 m2

200,-

 
  1. c) unter 450 bis 200 g auf 1 m2

185,-

  

+5% v.W.

aus 405

Messerschmiedwaren und deren Bestandteile:

 

b)

sonstige Messerschmiedwaren, auch vernickelt oder in Verbindung mit feinen Stoffen:

 

3.

Scheren (mit Ausnahme der groben für den gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebrauch):

 
 

große Zuschneidescheren

200,-

 

andere

280,-

aus 499

Säuren:

 

f)

Salzsäure

1,80

aus 500

Kalium-, Natrium- und Ammoniumverbindungen:

 

h) 1.

Kaliumnitrat (Kaliumsalpeter)

10,-

aus h) 3.

Leunasalpeter für Dungzwecke

frei

aus 502

Aluminium-, Eisen-, Chrom- und Nickelverbindungen:

 

c) 2.

Aluminiumsulfat (schwefelsaure Tonerde)

5,50

 

Die bisherigen Tarifvereinbarungen zu den nachbenannten Nummern des österreichischen Zolltarifs treten außer Kraft:

 

aus 145

Möbelstoffe, nicht florartig gewebt

 

153 d)

nicht besonders benannte Wirk- und Strickwaren, andere

 

180

nicht besonders benannte wollene Webwaren

 

181

Möbelstoffe, auch florartig gewebt

 

405 b) 4

Blattklingen für Rasierapparate

 
 

Wenn die Zölle der Tarifnummer 369 (Bleche und Platten) oder der Tarifnummer 407 (Waren aus nicht schmiedbarem Guß) des österreichischen Zolltarifs erhöht werden, so werden die bei Tarifnummer 442 vereinbarten Zölle um nicht mehr als 3 K, bei Tarifnummer 443 um nicht mehr als 5 K erhöht.

 

Zusatzdokumente: image001, image002

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