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Praktikantenabkommen (Ungarn)
Kurztitel
Praktikantenabkommen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/1998
Inkrafttretensdatum
01.04.1998
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 27/1998 (NR: GP XX RV 903 AB 1009 S. 104 . BR: AB 5580 S. 633 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. August 1997 bzw. 28. Jänner 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. April 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,
von dem Wunsche geleitet, die guten nachbarschaftlichen Beziehungen weiter auszubauen, zum Zwecke des gegenseitigen Austausches von Praktikanten,
sind wie folgt übereingekommen:
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