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Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1964

§ 0

Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)

Kurztitel

Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 241/1964

Typ

Vertrag - Dänemark

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1964

Unterzeichnungsdatum

09.12.1963

Index

49/03 Personenstand

Langtitel

Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark über den Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf dänischen Ehefähigkeitszeugnissen sowie über den Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden

StF: BGBl. Nr. 241/1964 (NR: GP X RV 387 AB 401 S. 49 . BR: S. 216.)

Sprachen

Dänisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Nachdem die am 9. Dezember 1963 in Wien unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark über den Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf dänischen Ehefähigkeitszeugnissen sowie über den Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden samt Zusatzprotokoll, welche also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Vereinbarung samt Zusatzprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Ratifikationstext

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 4 auf Grund des Notenwechsels vom 20. August 1964 mit Wirksamkeit ab 1. November 1964 in Kraft.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2018

Gesetzesnummer

10005275

Dokumentnummer

NOR11005359

alte Dokumentnummer

N4196410528G

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