Artikel V
Dieser Vertrag, dessen russischer und englischer Text gleichermaßen authentisch sind, wird in den Archiven der Depositarregierungen hinterlegt. Gehörig beglaubigte Kopien dieses Vertrages werden von den Depositarregierungen den Regierungen der Signatarstaaten und der beitretenden Staaten übermittelt.
Zu Urkund dessen haben die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten diesen Vertrag unterzeichnet.
Geschehen in Moskau, in dreifacher Ausfertigung, am fünften August neunzehnhundertdreiundsechzig.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020
Gesetzesnummer
10005273
Dokumentnummer
NOR40001128
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