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Artikel 1 Afrikanische Entwicklungsbank

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.7.2002

KAPITEL I

ZWECK, AUFGABEN, MITGLIEDSCHAFT UND AUFBAU

Artikel 1

Artikel 1

Zweck

Zweck der Bank ist es, zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zum sozialen Fortschritt jedes einzelnen regionalen Mitglieds und der Gesamtheit aller regionalen Mitglieder beizutragen.

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