Artikel 19
Technische Hilfe
Zur Förderung seiner Ziele kann der Fonds technische Hilfe gewähren, in der Regel jedoch nur auf Rückzahlungsgrundlage, sofern die technische Hilfe nicht aus besonderen Zuschüssen zur technischen Hilfe oder aus sonstigen, dem Fonds für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln gewährt wird.
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