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Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.11.1978

§ 0

Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen)

Kurztitel

Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 588/1978

Inkrafttretensdatum

10.11.1978

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten

StF: BGBl. Nr. 588/1978 (NR: GP XIV RV 824 AB 886 S. 95 . BR: AB 1848 S. 377 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 17 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß Art. 17 am 10. November 1978 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG der REPUBLIK ÖSTERREICH

und die

REGIERUNG der VOLKSREPUBLIK POLEN

UNTER BEDACHTNAHME auf die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,

VOM WUNSCHE GELEITET, daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr erleichtert werden soll,

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß durch diese Zusammenarbeit die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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