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Artikel 2 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1998

Titel II

Anpassungen des Übereinkommens von 1968 Artikel 2

Artikel 2

In Art. 3 Abs. 2 des Übereinkommens von 1968 in der Fassung des Art. 4 des Übereinkommens von 1978, des Art. 3 des Übereinkommens von 1982 und des Art. 3 des Übereinkommens von 1989 werden folgende Gedankenstriche eingefügt:

  1. a) zwischen dem neunten und zehnten Gedankenstrich:
  1. b) zwischen dem zehnten und elften Gedankenstrich:

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