vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1998

Artikel 3

In Art. 32 Abs. 1 des Übereinkommens von 1968 in der Fassung des Art. 16 des Übereinkommens von 1978, des Art. 4 des Übereinkommens von 1982 und des Art. 10 des Übereinkommens von 1989 werden folgende Gedankenstriche eingefügt:

  1. a) zwischen dem zehnten und elften Gedankenstrich:
  1. b) zwischen dem elften und zwölften Gedankenstrich:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)