vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel XXX. EGZPO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.9.1895

Statt: Wechselordnung jetzt: Wechselgesetze.

Artikel XXX.

Insoferne sich die Civilprocessordnung auf die Bestimmung des bürgerlichen Rechtes beruft, sind darunter nicht nur die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch jene des Handelsrechtes und der Wechselordnung und die in anderen Gesetzen enthaltenen Normen des Privatrechtes zu verstehen.

Statt: Wechselordnung jetzt: Wechselgesetze.

Schlagworte

Zivilprozessordnung

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2026

Gesetzesnummer

10001698

Dokumentnummer

NOR12020104

alte Dokumentnummer

N2189515842T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte