Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung. Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.
§ 380
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung. Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.
§ 380
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.
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