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Artikel 1 Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1998

Artikel 1

Das Zentrum ist in der Republik Österreich errichtet, um die ihm vom Ministerkomitee und den anderen zuständigen Organen des Europarates übertragenen Tätigkeiten auszuüben.

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