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Artikel V Beteiligung an der multinationalen Schutztruppe und dessen Status

Aktuelle FassungIn Kraft seit

Artikel V

Verstorbene Mitglieder

1. Der Kommandant der FMP hat das Recht, den Leichnam eines Mitgliedes der FMP, das in der Republik Albanien stirbt, sowie dessen persönliches, sich in der Republik Albanien befindendes Eigentum zu übernehmen und darüber zu verfügen.

2. Ohne Zustimmung der betroffenen beteiligten Nation werden Autopsien an FMP-Personal nicht durchgeführt.

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