Artikel V
Verstorbene Mitglieder
1. Der Kommandant der FMP hat das Recht, den Leichnam eines Mitgliedes der FMP, das in der Republik Albanien stirbt, sowie dessen persönliches, sich in der Republik Albanien befindendes Eigentum zu übernehmen und darüber zu verfügen.
2. Ohne Zustimmung der betroffenen beteiligten Nation werden Autopsien an FMP-Personal nicht durchgeführt.
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