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Artikel 12 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.9.2002

Artikel 12

Notifizierung der Mitglieder des Personals und der Sachverständigen

Der Exekutivsekretär informiert die Partei des Protokolls, wenn das Personal oder ein Sachverständiger im Hoheitsgebiet der betreffenden Partei den Dienst aufnimmt oder verläßt. Des weiteren notifiziert der Exekutivsekretär regelmäßig allen Parteien des Übereinkommens die Namen und Staatsbürgerschaften der Mitglieder des Personals, für welche die Bestimmungen des Artikels 9 dieses Protokolls gelten.

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