Artikel VIII
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Republik Österreich der IAEO mitteilt, daß das für das Inkrafttreten von der österreichischen Bundesverfassung vorgesehene Verfahren abgeschlossen wurde.
Geschehen zu Wien, am 1. März 1982, in zwei Urschriften in englischer und in deutscher Sprache, wobei beide Wortlaute gleichermaßen authentisch sind.
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