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Artikel VII Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1985

Artikel VII

Die rechtlichen Beziehungen zwischen der IAEO und der Republik Österreich hinsichtlich der Laboratorien werden, soweit sie nicht durch dieses Abkommen geregelt sind, durch das Amtssitz-Abkommen geregelt.

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