§ 12i
Verwendung der eingenommenen Geldstrafen
Die von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 12e und § 12f verhängten Geldstrafen fließen dem Land zu.
17.12.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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