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Keine Anrechnung der Notstandshilfe auf den Erwerbsschaden

RechtsprechungJudikaturChristian HuberZVR 2023/133ZVR 2023, 331 - 333 Heft 7 und 8 v. 12.7.2023

§ 1325 ABGB; § 332 ASVG; §§ 24, 33 Abs 1, § 36a AlVG

Die Notstandshilfe ist auf den Verdienstentgang des Verletzten nicht anzurechnen; sie soll dem Berechtigten aus grundlegenden sozialen Erwägungen endgültig verbleiben, ohne dass der Schädiger in seiner Ersatzpflicht entlastet werden soll.

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