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Sitzen auf einem rollenden Motorrad ohne Motorkraft gilt als Lenken

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/145ZVR 2022, 319 Heft 9 v. 24.8.2022

Es ist darauf zu verweisen, dass nach der stRsp des VwGH (vgl zB 16. 3. 1994, 93/03/0204) bereits das Ingangsetzen des Motors eine vollendete Inbetriebnahme des Fahrzeugs darstellt, und zwar auch dann, wenn das Fahren mit dem Fahrzeug unmöglich ist. Umgekehrt ist auch das Lenken ohne Anwendung von Maschinenkraft möglich (vgl zB VwGH 28. 2. 2003, 2002/02/0192, 0193).

Ra 2022/02/0067

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