vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beihilfe zur "Alkofahrt", bedingter Vorsatz ist ausreichend

Judikaturübersicht VerwaltungVStGJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/113ZVR 2022, 276 Heft 7 und 8 v. 7.7.2022

Für die Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung ist Vorsatz erforderlich, wobei schon bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Es ist daher dem Überlasser des Pkw nachzuweisen, dass trotz begründeter Bedenken gegen die Fahrtüchtigkeit des Lenkers infolge Alkoholbeeinträchtigung diesem die Lenkung des Pkw überlassen wurde. Bei einem länger dauernden gemeinsamen Genuss erheblicher Alkoholmengen muss jeder "Mitzecher" Zweifel an der Fahrtüchtigkeit infolge Alkoholbeeinträchtigung der Mittrinker haben, wobei es auf die Kenntnis der genauen Mengen des genossenen Alkohols nicht ankommt (vgl VwGH 23. 10. 1974, 0753/73).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!