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Stillstand auf der Autobahn begründet außergewöhnliche Betriebsgefahr

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2022/76ZVR 2022, 182 - 184 Heft 5 v. 26.4.2022

§§ 9, 11 EKHG

Von einem Kfz, dessen Lenker auf der Autobahn auf das Schleudern eines voranfahrenden Kfz reagiert, dabei nicht die Spur halten kann und letztl auf der Überholspur zum Stillstand kommt, geht - insb wegen der dort zulässigen hohen Geschwindigkeiten - eine außergewöhnl Betriebsgefahr aus. Ein nachfolgender Auffahrunfall ist daher kein unabwendbares Ereignis.

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