§§ 922, 924 Abs 3, § 932 Abs 2 und 4 ABGB
Bei einem latenten Mangel kommt es für die Beurteilung, ob ein wesentl oder geringfügiger Mangel besteht, auf den Zeitpunkt des Entdeckens des Mangels an, bis zu dem ein "Weiterfressen" stattgefunden haben kann.