Das Fahrzeug gilt jedenfalls als "abgestellt", sobald der Lenker das Fahrzeug verlässt. Das bedeutet aber nicht, dass der "Beginn des Abstellens" und damit die Pflicht zur Entrichtung der Parkometerabgabe durch "Sitzenbleiben" im Fahrzeug unbeschränkt hinausgezögert werden kann. Dem Lenker ist lediglich Zeit zu geben, den elektronischen Parkschein zu buchen (oder alternativ den Papierparkschein auszufüllen) und die Rückmeldung des Systems abzuwarten.