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Verordnungstext muss präzise sein

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/50ZVR 2022, 143 Heft 4 v. 22.3.2022

Eine V muss so bestimmt sein, dass für den Normunterworfenen bereits anhand des Verordnungstextes selbst - und einer allenfalls von der V mitumfassten planlichen Darstellung - zweifelsfrei zum Ausdruck kommt, für welche Bereiche bzw welche Strecke diese Anordnung bzw Verkehrsbeschränkung gilt, sodass er sich danach richten kann. Hier: Gesetzwidrigkeit einer Linzer Fahrverbotsverordnung mangels hinreichend genauer Darlegung ihres - nicht planlich dargestellten - örtlichen Geltungsbereichs; Straßenbezeichnungen des Normtextes stimmen nicht mit realem Straßenverlauf überein.

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