vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Atemluftuntersuchung, Verlassen des Ortes der Amtshandlung stellt Verweigerung dar

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/49ZVR 2022, 142 - 143 Heft 4 v. 22.3.2022

I. Als Weigerung, sich dem Atemalkoholtest zu unterziehen, gilt auch ein Verhalten des Probanden, das das Zustandekommen des vorgesehenen Tests verhindert. Ein solches Verhalten ist darin zu erblicken, dass der Beschwerdeführer jenen Ort, an dem die Atemluftprobe durchgeführt werden sollte, verlässt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!