Art 4 Abs 1 Rom II-VO; §§ 1295, 1299, 1319a ABGB
Strenge Wegehalterhaftung einer Gemeinde für morsches Holzgeländer entlang einem als kinderwagentauglich und mit Halbschuhen begehbar beworbenem "Erlebnisweg" wegen fehlender Belastungsprüfung an einer besonders gefährlichen Stelle und tödlichem Absturz eines sich dort anlehnenden Kindes.