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Ort der klinischen Untersuchung, kein Wahlrecht des Vorzuführenden

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/201ZVR 2022, 418 - 419 Heft 12 v. 23.11.2022

I. Besteht die Vermutung iSd § 5 Abs 9 StVO zu Recht, ist der einschreitende Meldungsleger auch berechtigt, die Lenkerin zu einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung aufzufordern. Darauf, ob die festgestellten spezifischen Symptome tatsächlich einer anderen Ursache geschuldet sind, kommt es für die Frage, ob die zur Erkennung von Suchtgiftbeeinträchtigungen besonders geschulten Beamten zu Recht vermuten durften, dass eine solche Beeinträchtigung vorliegt, nicht an.

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