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Zum Schutzzweck des Verbots, Sperrlinien zu überfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2022/158ZVR 2022, 345 - 347 Heft 10 v. 27.9.2022

§ 2 Abs 1 Z 29 iVm § 7 Abs 3a, § 3 Abs 1, § 9 Abs 1 StVO; § 1304 ABGB; § 62 KFG; Art 3 HStVÜ

Das Überfahren einer Sperrlinie 100 m vor der späteren Kollisionsstelle liegt außerhalb des Mitverschuldenszusammenhangs des § 9 Abs 1 StVO.

2 Ob 57/22d

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