Hauptgesichtspunkte der Nov waren:
Die Grenze für das zulässige Gewicht von emissionsfreien überlangen Gelenkomnibussen mit vier Achsen wurde auf 33.500 kg und von vierachsigen Doppelgelenk-Oberleitungs-Omnibussen auf 39.
Hauptgesichtspunkte der Nov waren:
Die Grenze für das zulässige Gewicht von emissionsfreien überlangen Gelenkomnibussen mit vier Achsen wurde auf 33.500 kg und von vierachsigen Doppelgelenk-Oberleitungs-Omnibussen auf 39.