In Art 1 dieses Bundesgesetzes wurden führerscheinrechtliche Verschärfungen für die Sanktionierung von Schnellfahren geschaffen. Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren wurden deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, wurde verlängert.