Das Fahren mit Lkw oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und von Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5t beträgt, wurde am 2.
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.