In Art 2 dieses Bundesgesetzes wurden die Strafrahmen für schwerere Schnellfahrdelikte erhöht.
Inkrafttreten: 1. 9. 2021
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
In Art 2 dieses Bundesgesetzes wurden die Strafrahmen für schwerere Schnellfahrdelikte erhöht.
Inkrafttreten: 1. 9. 2021
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.