Bei dem Beweisthema der Verkehrszuverlässigkeit handelt es sich um einen in § 7 FSG definierten und auf Personen bezogenen Begriff, der eine Rechtsfrage darstellt (vgl VwGH 9. 12. 2015, Ro 2014/11/0051) und somit nicht Gegenstand eines Sachverständigengutachtens sein kann.
Ra 2021/02/0083