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Fehlender Alkomat am Anhalteort, kein zulässiger Grund für Verweigerung

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/167ZVR 2021, 325 - 326 Heft 9 v. 23.8.2021

Das Gesetz räumt dem zur Alkoholuntersuchung Aufgeforderten kein Recht ein, die Untersuchung mit dem Hinweis zu verweigern, es sei kein Atemalkoholmessgerät an Ort und Stelle (Hinweis E 15. 9. 1999, 95/03/0232). Damit ist aber auch klarge stellt, dass eine Aufforderung zur Atemluftalkoholuntersuchung unabhängig davon ergehen darf, ob sich ein Atemalkoholmessgerät zum Zeitpunkt der Aufforderung vor Ort befindet oder erst ein Polizeifahrzeug mit Alkomat zum Anhalteort beordert werden muss, um die Messung durchzuführen.

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