§ 1325 ABGB
Schmerzengeldzuspruch € 320.000,- für 53-jährigen Mann mit Querschnittslähmung und Bewegungsunfähigkeit aller vier Extremitäten, Blasen- und Mastdarmfunktionsstörung, weitgehender Lähmung der Atemmuskulatur, massiv beeinträchtigter Thermoregulation; bis ans Lebensende nur im Rollstuhl fortbewegungsfähig.