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Gefahrgutrecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), BGBl III 2021/21

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/82ZVR 2021, 175 Heft 5 v. 21.4.2021

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 9. 10. 2020, C.N.438.2020.TREATIES-XI.B.14, sind Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl 1973/522, zuletzt geändert durch BGBl III 2019/102) gem Art 14 Abs 3 des Übereinkommens angenommen worden.

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