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Gelegenheitsverkehrsrecht Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (RV 473 AB 548 BlgNR 27. GP), BGBl I 2021/13

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/81ZVR 2021, 174 Heft 5 v. 21.4.2021

Es wurden tarifliche Grundsätze für den Fahrpreis für Fahrten, die im Wege von Kommunikationsdiensten bestellt werden, festgelegt.

Inkrafttreten: 1. 3. und 1. 6. 2021

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