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Aufforderung zur Überprüfung der fachlichen Eignung, Unterschied zur Wiederaufnahme des Erteilungsverfahrens

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/68ZVR 2021, 148 - 149 Heft 4 v. 23.3.2021

Die RK einer Entscheidung steht einer weiteren Entscheidung in derselben Sache entgegen. Gegenstand der RK ist nur der konkrete Norminhalt der infrage stehenden Entscheidung, dh der Abspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit, die durch die Entscheidung ihre Erledigung gefunden hat, und zwar aufgrund der Sachlage, wie sie in dem von der Beh angenommenen Sachverhalt zum Ausdruck kommt (vgl VwGH 23. 4. 2003, 2000/08/0040).

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