Die 39. KFG-Nov enthält folgende Schwerpunkte:
Die Liste der Fahrzeuge, die ex lege Blaulicht führen dürfen, wird auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie auf Fahrzeuge der Fernmeldebehörde erweitert.
Die 39. KFG-Nov enthält folgende Schwerpunkte:
Die Liste der Fahrzeuge, die ex lege Blaulicht führen dürfen, wird auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie auf Fahrzeuge der Fernmeldebehörde erweitert.